Jugend-Gesundheitsuntersuchung
Auch für die Jugendlichen sind wir da und bieten Ihnen neben der hausärztlichen Versorgung sowohl die Jugendgesundheitsuntersuchung, als auch die Jugendarbeitsschutzuntersuchung an.
Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist durch das Jugendarbeitsschutzgesetz als Erstuntersuchung vor dem Arbeitseintritt eines Jugendlichen (älter als 15 und jünger als 18 Jahre) verpflichtend vorgesehen, um die Entwicklung der Heranwachsenden vor Störungen durch unangemessene Arbeitsaufgaben zu schützen. Hierfür führen wir gezielte Untersuchungen, wie z.B. körperliche Untersuchung oder Hörtest durch und beraten bei Auffälligkeiten oder zu erwartenden Problemen gezielt, um Schaden abzuwenden, bevor er entstehen kann.
Ganz wichtig: Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist keine Eignungsuntersuchung. Angst, sie bestehen zu müssen, braucht man also nicht haben.
